Kinderopvangtoeslag - Zuschuss für ein Kind im Kindergarten in den Niederlanden
Autor: Maciej Wawrzyniak14 April 2022
Nach der Geburt eines Kindes und dem Ende des Mutterschaftsurlaubs stehen Eltern oft vor dem Dilemma, zu Hause bei ihrem Kind zu bleiben oder zur Arbeit zurückzukehren und das Kind in eine spezielle Betreuungseinrichtung zu schicken. Beide Optionen belasten das Budget erheblich, weshalb die meisten Eltern in den Niederlanden Anspruch auf eine besondere Beihilfe zur Deckung der Kosten für die Kinderbetreuung haben. In unserem heutigen Beitrag erfahren Sie, wie der Kinderopvangtoeslag funktioniert und wer ihn beantragen kann. Wir laden Sie ein, weiterzulesen.
Kinderopvangtoeslag - was ist das?
Der Kinderopvangtoeslag ist ein spezieller Zuschuss für ein Kind im Kindergarten in den Niederlanden für Eltern, die berufstätig sind und die Betreuung einer speziellen Einrichtung anvertrauen müssen. Er wird vom Finanzamt Belastingdienst gezahlt, aber nur ein Teil kommt von der Regierung und ein Teil auch vom Arbeitgeber. Sie gilt nur für Kinderkrippen und Kindergärten, die offiziell beim LRK (Landelijk Register Kinderopvang) registriert sind. Wenn Sie also ein Familienmitglied oder Freunde mit der Betreuung Ihres Kindes betrauen, wird dies bei der Zahlung der Kinderopvangtoeslag nicht berücksichtigt.
Zuschuss für ein Kind im Kindergarten in den Niederlanden - wer kann ihn beantragen?
In den Niederlanden können die meisten berufstätigen Eltern einen Zuschuss für ein Kind im Kindergarten beantragen, aber Sie müssen einige grundlegende Voraussetzungen erfüllen.
Zunächst einmal müssen Sie eine legale Beschäftigung in den Niederlanden haben, und das Kind muss unter derselben Adresse wie Sie gemeldet sein. Dies gilt nicht nur für einen Arbeitsvertrag, sondern auch für die Führung eines eigenen Unternehmens, eine freiberufliche Tätigkeit, eine Berufsausbildung oder den Besuch einer beim Ministerium für Bildung, Kultur und Wissenschaft registrierten Schule. Sie müssen nachweisen, dass Sie tatsächlich nicht genug Zeit haben, um Ihr Kind ständig zu betreuen.
Denken Sie daran, dass Sie einen schriftlichen Vertrag mit einem im nationalen Register der Kindergärten und Kinderkrippen eingetragenen Kindergarten benötigen, in dem der Preis pro Betreuungsstunde und die Anzahl der Betreuungsstunden pro Jahr angegeben sind. Sie können nur für die bezahlte Betreuung eine Erstattung erhalten, weshalb diese Regelung nicht für Schulen gilt, da das Bildungssystem in den Niederlanden kostenlos ist.
Sie müssen den entsprechenden Antrag spätestens drei Monate nach Entstehung des Anspruchs auf die Beihilfe beim Finanzamt einreichen.
Kindergartenzuschuss Niederlande - was ist, wenn Sie Ihren Arbeitsplatz verlieren?
Im Leben gibt es viele Situationen, und der plötzliche Verlust einer Einkommensquelle ist ein unangenehmes Ereignis, das jeden treffen kann. Wir haben bereits erwähnt, dass ein Arbeitsplatz eine notwendige Voraussetzung für den Erhalt von Kindergartenzuschüssen ist. Bedeutet dies, dass uns der Zuschuss automatisch entzogen wird, wenn wir unseren Arbeitsplatz verlieren?
Das Gesetz sieht solche Situationen vor, und Sie brauchen sich keine Sorgen zu machen - Sie sind berechtigt, den Kinderopvangtoeslag nach dem Verlust Ihres Arbeitsplatzes noch drei Monate lang zu beziehen. Allerdings müssen Sie das Amt unverzüglich über jede Änderung informieren. Am einfachsten geht das über die Website des Finanzamts unterMeine Zulagen(Mijn Toeslagen) mit Ihrer DigiD-ID.
Kindergartenzuschuss Niederlande - wie viel können Sie bekommen?
Der Zuschuss für Kinderkrippen und Kindergärten deckt nur einen Teil der Kosten ab, die uns für die Kinderbetreuung entstehen, aber je nach den Umständen kann dies ein beträchtlicher Teil sein. Die Höhe des Zuschusses wird auf der Grundlage von 3 Faktoren berechnet:
- verdienst - wird verwendet, um zu berechnen, welcher Prozentsatz der anfallenden Kosten vom Kinderopvangtoeslag übernommen wird,
- die Arbeitszeit - sie beeinflusst die Anzahl der bezahlten Betreuungsstunden, die vom Kinderopvangtoeslag übernommen werden,
- der von der Einrichtung berechnete Stundensatz - bestimmt den Stundensatz des Zuschusses.
Der Zuschuss kann bis zu 230 Stunden pro Monat gewährt werden und darf die Anzahl der Betreuungsstunden der Einrichtung, mit der wir einen Vertrag haben, nicht überschreiten. Bei Inanspruchnahme von zwei verschiedenen Einrichtungen summiert sich die Zahl der in Anspruch genommenen Stunden, darf aber dennoch die festgelegte Grenze nicht überschreiten.
Die genaue Anzahl der Stunden, für die wir einen Zuschuss erhalten können, richtet sich nach der Anzahl der Stunden der Betreuungsperson, die am wenigsten arbeitet. Unbezahlte Pausen und die Zeit, die für den Arbeitsweg benötigt wird, werden ebenfalls berücksichtigt, so dass Sie mit einer Überschreitung der bezuschussten Stundenzahl von bis zu 140 % Ihrer Arbeitsstunden rechnen können.
Zuschüsse für den Kindergarten eines Kindes - welcher Teil der Kosten wird übernommen?
Der Belastingdienst errechnet zunächst, auf wie viele Stunden Zuschuss wir Anspruch haben, berücksichtigt den Stundensatz und errechnet anhand des erhaltenen Betrags nur, welchen Prozentsatz er davon übernehmen wird. Somit wird jeder Fall einzeln analysiert, und es gibt keine eindeutige Antwort auf die Frage, welcher Anteil der Kosten durch den Kindergartenzuschuss in den Niederlanden gedeckt wird.
Derzeit sind die maximal subventionierbaren Stundensätze:
- für Kindergärten und Kinderkrippen während der Tagesbetreuung - 8,17 €,
- für Kindergärten und Kinderkrippen während der außerschulischen Betreuung - 7,02 €,
- für eine Betreuungsperson in der Tagespflege - 6,27 €,
- für eine Betreuungsperson während des Hortes - 6,27 €.
Das bedeutet, dass Beträge, die über die oben genannten Werte hinausgehen, nicht bezuschusst werden können und wir sie in voller Höhe selbst zahlen müssen. Wenn wir ein Kind in einen Kindergarten schicken, der 9 € pro Betreuungsstunde berechnet, müssen wir den gesamten Betrag, der 8,17 € übersteigt, zu 100 % aus eigener Tasche bezahlen.
Zuschuss für den Besuch eines Kindergartens - wie beantrage ich den Zuschuss?
Sie können den Zuschuss online über DigiD auf der Website der Steuerbehörde beantragen. Es ist auch möglich, das Formular auszufüllen und an das nächstgelegene Finanzamt zu schicken. In beiden Fällen benötigen Sie grundlegende Daten und Informationen wie Ihre BSN-Nummer, die Ihres Partners und die Ihres Kindes, Informationen über Ihr Einkommen und das Ihres Partners, Daten über die Betreuungseinrichtung (LRK-Nummer, Anzahl der Stunden und Preis der Kinderbetreuung pro Stunde). Auf die Entscheidung über die Gewährung und Höhe des Zuschusses müssen Sie etwa zwei Monate warten.
Die Formalitäten im Zusammenhang mit behördlichen Angelegenheiten in den Niederlanden sind oft kompliziert und nehmen viel Zeit in Anspruch. Wenn Sie nach einer Möglichkeit suchen, den Prozess schneller und einfacher zu gestalten, empfehlen wir Ihnen die AppAangifteDutch tax return.