Erweiterte Steuererstattung aus den Niederlanden
Autor: Maciej Wawrzyniak15 November 2023Steuererstattung ist ein Begriff, der den meisten Polen gut bekannt ist. Seit mehreren Jahrzehnten müssen wir jedes Jahr mit dem Finanzamt abrechnen. Wer Glück hat, kann dabei eine Steuerrückerstattung von mehreren hundert bis sogar mehreren tausend Zloty erhalten. Im niederländischen Steuerrecht ist die Situation nicht anders. Auch dort ist eine Abrechnung mit dem Finanzamt erforderlich, d. h. die Einreichung der Jaaropgave. Die Standard-Steuererstattung aus den Niederlanden umfasst auch zu viel gezahlte Einkommensteuervorauszahlungen. Alles, was über den am Ende des Steuerjahres berechneten Betrag hinaus gezahlt wurde, wird dem Steuerzahler zurückerstattet. Es stellt sich jedoch heraus, dass dies nicht alles ist, was man erhalten kann. Dieser Betrag kann durch die Inanspruchnahme von Steuergutschriften noch erheblich erhöht werden.
Was ist eine erweiterte niederländische Steuererstattung?
Als erweiterte niederländische Steuererstattung werden die Steuererleichterungen bezeichnet, die jeder in Anspruch nehmen kann, der in den Niederlanden Einkommensteuer zahlt und dort arbeitet. Im Folgenden stellen wir die wichtigsten Steuererleichterungen vor, die nicht jedem bekannt sind und die Ihnen einige hundert Euro mehr an Rückerstattung bringen können.
Aus welchen Erleichterungen setzt sich eine erweiterte Steuerrückerstattung in den Niederlanden zusammen?
Grundfreibetrag - algemene heffingskorting
Wie in jedem Land gibt es auch in den Niederlanden einen gemeinsamen Steuerfreibetrag, die algemene heffingskorting. Der Höchstbetrag dieses Freibetrags liegt bei etwa 2.270 €, und die Geringverdiener haben Anspruch auf den höchsten Wert. Es ist auch wichtig, wie lange Sie sich während des Steuerjahres in den Niederlanden aufgehalten haben. Der Freibetrag wird nämlich im Verhältnis zu der Zeit berechnet, die man in dem Land gewohnt hat.
Gemeinsame Steuererklärung - verhooging van de heffingskorting
In Polen können Steuerpflichtige gemeinsam mit ihrem Ehepartner eine Steuererklärung abgeben. Dies ist sinnvoll, wenn eine Person viel und die andere wenig oder gar nichts verdient. Das Einkommen wird dann addiert und zwischen den beiden Personen aufgeteilt. So kann die andere, geringer verdienende Person von Ermäßigungen und Freibeträgen profitieren. In den Niederlanden ist es ähnlich, nur dass Steuerpflichtige nicht nur mit ihren Ehepartnern, sondern auch mit anderen Personen, mit denen sie zusammenleben und einen Haushalt führen, eine gemeinsame Steuererklärung abgeben können. Dabei ist es nicht notwendig, verheiratet zu sein. Im niederländischen Steuerrecht gibt es dafür einen schönen Begriff: "Steuerpartner".
Um für eine erweiterte Steuererstattung durch die verhooging van de heffingskorting in Frage zu kommen, müssen mehrere Bedingungen erfüllt sein:
- Wenn Sie mit einem Steuerpartner zusammenleben, der nicht Ihr Ehepartner ist, müssen Sie seit mindestens 6 Monaten eine Beziehung mit ihm führen und das Gesamteinkommen darf nicht mehr als 6320 € betragen.
- Die Haushaltsausgaben müssen geteilt werden, damit sie gemeinsam berücksichtigt werden können. Außerdem müssen Sie seit mindestens 6 Monaten unter derselben Adresse gemeldet und mindestens 18 Jahre alt sein. Auch hier gilt ein gemeinsames Einkommen von höchstens 6320 €.
Es sei daran erinnert, dass der Verhooging van de heffingskorting-Freibetrag zusammen mit einem Steuerpartner in Anspruch genommen werden kann, d. h. beispielsweise mit einem Geschwisterkind, das die oben genannten Bedingungen erfüllt
Einkommensbezogener Freibetrag - arbeidskorting
Wenn Sie arbeiten und ein Einkommen aus einer Beschäftigung erzielen, können Sie einen Steuerfreibetrag namens arbeidskorting in Anspruch nehmen. Der Höchstbetrag liegt bei ca. 1.500 EUR und wird als Prozentsatz des Einkommens berechnet.
Dies sind nur einige der vielen Steuervergünstigungen, die in den Niederlanden arbeitenden Personen gewährt werden. Das Interessanteste daran ist, dass Sie nicht dauerhaft in den Niederlanden gemeldet sein müssen, um die gleichen Steuervorteile wie die Niederländer in Anspruch nehmen zu können. Wenn Sie in den vergangenen Jahren in den Niederlanden gearbeitet haben und Ihre Steuern noch nicht beglichen haben, können wir Ihnen dabei helfen. Wir werden nicht nur die Steuererklärung für Sie vorbereiten und einreichen, sondern auch Ihren Fall überwachen, indem wir als Vermittler bei den Behörden auftreten.